Marke GRAFIK DESIGN STUDIO marlene

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
      (a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des GRAFIK DESIGN STUDIOs marlene (Inh. Marlene Schaufler, im Folgenden Design Studio genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
      (b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Marlene Schaufler schriftlich bestätigt werden.
      (c) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
      Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Design Studio bedarf es nicht.
      (d) Die Angebote des Design Studios sind freibleibend und unverbindlich.

 

    1. Preisangebote
      (a) Die im Angebot des Design Studios genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
      (b) Alle angegebenen Preise beziehen sich auf die grafische Kreation des Auftrages. Organisatorischer Aufwand, der über die Unmittelbarkeit des Auftrages hinausgeht, wird gesondert verrechnet. (z. B.: Organisation der Kooperation mit dritten Dienstleistungsnehmern (Druckereien, Fotografen, Textern, …)
      (c) Werden im Laufe eines Projektes mehrere entworfene Linien vertiefend ausgearbeitet wird das Entwurfshonorar wiederholt in Rechnung gestellt.
      (d) Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten nach Abgabe des Preises, aber vor Abschluss des Auftrages, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
      (e) Alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

    1. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
      (a) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch das Design Studio, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Design Studio.
      (b) Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit Design Studio.
      (c) Alle Leistungen des Design Studios (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen vier Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
      (d) Der Kunde wird dem Design Studio zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Design Studio wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
      (e) Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Vorlagen usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet das Design Studio nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber.
      (f) Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das Design Studio haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird das Design Studio wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde das Design Studio schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

    1. Beauftragung Dritter, Fremdleistungen
      (a) Das Design Studio ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
      (b) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Das Design Studio wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

    1. Termine
      (a) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Design Studio schriftlich zu bestätigen.
      (b) Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Design Studios aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und das Design Studio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
      (c) Befindet sich das Design Studio in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Design Studio schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

    1. Korrekturen, Satz- und Druckfehler
      (a) Korrektur- und Änderungswünsche sind ausschließlich schriftlich anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.
      (b) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Produkte sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung (Freigabe) auf den Auftraggeber über.
      (c) Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.
      (d) Das Design Studio haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

    1. Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
      (a) Der Grafikdesigner hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
      (b) Das Gesamthonorar umfasst üblicherweise die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
      (c) Das Design Studio ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
      (d) Alle Leistungen des Design Studios, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Design Studio erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
      (e) Die vom Design Studio gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
      (f) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zu leisten, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die verrichtete Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von Marlene Schaufler.
      (g) Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 1% Zinsen pro Monat als Verzugszinsen vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist das Design Studio nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
      (h) Kostenvoranschläge des Design Studios sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Design Studio schriftlich veranschlagten um mehr als 30% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 30% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

 

    1. Vorzeitige Vertragsauflösung
      (a) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Design Studio nach schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
      Stornierungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich bekannt gegeben werden. Sollte im Verlauf des zustande gekommenen Vertrages seitens des Kunden davon Abstand genommen werden, wird ein angemessenes Abstandshonorar in Rechnung gestellt, das sich nach dem bereits geleisteten Arbeitsumfang und sonstigen angefallenen Kosten richtet.
      (b) Das Design Studio ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      – die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
      – der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
      – berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen, über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

 

    1. Beanstandungen / Gewährleistung 
      (a) Das Design Studio ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
      (b) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher oder versteckter Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Design Studio anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
      (c) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.
      (d) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch das Design Studio zu. Das Design Studio wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Design Studio alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Das Design Studio ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für das Design Studio mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
      (e) Bei farbigen Produktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen von Farbübereinstimmungen nicht beanstandet werden.
      (f) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibrierten Proofs zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.
      (g) Das Design Studio haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.
      (h) Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

    1. D A T E N S C H U T Z (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
      (a) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Design Studio die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

    1. Beigestellte Materialen und Daten 
      (a) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs…) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
      (b) Das Design Studio ist berechtigt, eine Datenkopie anzufertigen. Diese verbleibt beim Design Studio auch nach Erledigung und Bezahlung des Auftrages.
      (c) Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen seitens des Auftragnehmers gilt: Für die Verwahrung haftet das Design Studio bis zu 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages. Darüber hinaus übernimmt das Design Studio für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Das Design Studio ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

 

    1. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
      (a) Das gesetzliche Urheberrecht des Grafikdesigners an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.
      (b) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen.
      (c) Für die Nutzung von Leistungen des Design Studios, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Design Studios erforderlich. Dafür steht dem Design Studio und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
      (d) Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
      (e) Für die Nutzung von Leistungen des Design Studios bzw. von Werbemitteln, für die das Design Studio konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des Design Studios notwendig.
      (f) Werden urheberrechtliche Leistungen des Design Studios über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Design Studio hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
      (g) Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

 

    1. Verschwiegenheitspflicht
      (a) Das Design Studio behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.
      (b) Ebenso behandelt der Auftragnehmer alle Ideen, Entwürfe und Layoutmaterialien streng vertraulich und unterliegt der ausdrücklichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritter.

 

    1. Namen- oder Markenaufdruck
      (a) Das Design Studio ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Designs auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
      (b) Das Design Studio ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 
    (a) Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Design Studio und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    (b) Erfüllungsort ist der Sitz des Design Studios. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Design Studio die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
    (c) Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Design Studio und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Design Studios sachlich zuständige Gericht Wien vereinbart.